Elterngeld und Elternzeit: Ein Wegweiser für den Paragraphendschungel
Der Nachwuchs ist da – her mit dem Elterngeld
Von Peter Joerdell für R2-Mein Leben
Foto: MAT
Wer beim Antrag auf Elterngeld alles richtig macht, kann sich entspannt auf den Nachwuchs freuen.
Oberhausen. Markus und Marianne Turm haben es geschafft. Für Söhnchen Manuel, gerade frisch auf dem Planeten angekommen, bekommen sie Elterngeld. „Das war aber gar nicht so einfach“, erläutert Markus Turm. „Auf dem Weg zum Elterngeld muss man einige Klippen bewältigen – sowohl bürokratischer als auch verständnistechnischer Natur.“ Und seine Frau Marianne ergänzt: „Meist hängt das ja auch irgendwie zusammen…“
Elterngeld ungleich Elternzeit.
Die erste Hürde, die genommen werden wollte, war die Unterscheidung zwischen Elterngeld und Elternzeit erkennen zu lernen: „Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit. Das Elterngeld ist die staatliche Unterstützung, die man während der Elternzeit vom Staat bezieht – die Elternzeit hingegen hat nichts mit staatlichen Regularien zu tun, die wird allein mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Es handelt sich schlicht um eine Freistellung von der eigenen Anstellung“, umreißt Marianne Turm den Sachverhalt.
Antrag bei der Elterngeldstelle.
Der Antrag fürs Elterngeld wird stets bei der Elterngeldstelle der eigenen Kommune gestellt. „Wir haben ja gedacht, das läuft irgendwie übers Arbeitsamt – aber nein, da muss man sich einfach an die eigene Stadtverwaltung wenden“, erinnert sich Markus Turm. Die maximale Bewilligungsdauer beläuft sich auf 14 Monate. „Klassisch ist es, das haben wir in der Beratungsstelle gehört, wenn ein werdender Elternteil das Elterngeld für zwölf Monate beantragt, und der andere - meist der Mann - es für zwei Monate nimmt“, ergänzt Marianne Turm. Aber auch eine Konstellation, in der beide einen gleich langen Zeitraum beantragen, sei denkbar.
Maximale Dauer und Höhe der Bezüge.
„Eine Weile haben wir auch darüber nachgedacht, aber das hätte eben schon herbe Einschnitte bedeutet“, sagt Markus Turm. Er meint damit, dass er und seine Frau den Bezug des Elterngeldes bei Halbierung der Bezüge auch auf 28 Monate hätten strecken können. So hat das Ehepaar Turm je 65 Prozent seiner letzten Lohnabrechnung als Elterngeld zur Verfügung – dank der seit Anfang 2011 geltenden letzten Erhöhung.
Höchst- und Mindestgrenzen.
„Auch wenn wir da nicht drunterfallen mit unserer finanziellen Lage, interessiert hat uns das schon“, meint Marianne Turm. Die Rede ist von Ober- und Untergrenzen, die beim Elterngeld greifen. Die Höchstgrenze etwa liegt bei 1800 Euro. Sie wurde eingeführt, damit nicht Unternehmer oder Ärzte etc. unverhältnismäßig hoch Elterngeld beziehen können. Die Untergrenze liegt bei 400 Euro, etwa wenn Hartz IV-Empfänger den Antrag stellen wollen. „In deren Fall wird das Elterngeld dann allerdings mit Hartz IV verrechnet, erläutert Markus Turm. Bei Halbtagsstellen wird übrigens zum Teil auf die 65 Prozent-Regel verzichtet, d.h. Antragsteller dürfen sich unter Umständen auf vollen Ausgleich durch das Elterngeld freuen.
Selbständig oder angestellt?
„Das hat uns natürlich tangiert wegen des kleinen Geschäfts meiner Frau“, erzählt Markus Turm. „Ja, da haben wir uns zuerst echt Sorgen gemacht“, pflichtet Marianne Turm ihrem Mann bei. „Am Anfang wussten wir echt nicht, wie das laufen soll.“ Dann aber fanden die Turms im Laufe ihrer Beratung heraus, dass es gar nicht so schlimm ist, als Selbständiger Elterngeld zu beantragen. „Ich musste einfach nur die letzte Steuererklärung oder aber den letzten Bescheid vom Finanzamt beibringen – eine Berechnung vom Steuerberater hätte es aber auch getan“, sagt Marianne Turm. „Bei meinem Mann war es natürlich noch einfacher – er musste nur die Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vorzeigen und bekam problemlos die 65 Prozent von dem, was er in der Werbeagentur verdient, in der er arbeitet.“
Darf man noch was dazu verdienen?
„Das war so ein Punkt, der uns zwar nicht beschäftigt hat, aber den wir am Ende ein bisschen bizarr fanden“, schmunzelt Markus Turm. „Man darf bis zu 30 Stunden im Monat arbeiten, um sich noch was dazu zu verdienen – wichtig ist allerdings, dass das angerechnet wird.“ Turm machte sich den Spaß, einmal nachzufragen, wie das denn so angerechnet wird. „Bei der Elterngeldstelle haben sie mir dann glatt gesagt: ,Lassen Sie die Finger davon, das lohnt sich erstens nicht und wird wegen der Berechnungen sowas von kompliziert - also für 200 Euro oder so sei dass dann kaum beherrschbar und eigentlich mache das auch niemand..."
Wann stellt man eigentlich bei der Elterngeldstelle den Antrag?
„Ach ja“, meint Marianne Turm, „das ist natürlich wichtig: Den Antrag auf Elterngeld stellt man erst nach der Geburt, vorher geht das gar nicht.“ Man müsse allerdings auch darauf achten, dass man bis spätestens zwei bis drei Monate nach der Geburt den Antrag gestellt habe. Elterngeld bekomme man dann aber auch rückwirkend - allerdings nur für drei Monate. „Aber man muss sich da eigentlich keinen Kopf machen“, beruhigt Markus Turm. "Die zuständige Elterngeldstelle der eigenen Kommune berate in der Regel kostenlos." Finden tut man sie in der Regel über die Homepage der eigenen Stadtverwaltung. Man kann den Antrag im Netz runterladen und am Ende entweder mit der Post oder persönlich einreichen.
Wie sieht es aus mit dem Mutterschaftsgeld?
„Oh, das war die einzige Sache, die uns geärgert hat“, sagt Marianne Turm stirnrunzelnd. „Ja“, fügt Markus Turm hinzu. „Dass meine Frau ihren eigenen Blumenladen hat, erweist sich jetzt als echter Nachteil." Denn nur gesetzlich Versicherte, so Turm, bekommen grundsätzlich sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. „Aber gut", meint Marianne Turm, „dafür wird uns das nicht vom Elterngeld abgezogen.“ Schließlich bekomme man acht Wochen nach der Geburt kein Elterngeld, wenn man Mutterschaftsgeld beantragt hat. Das zahlt übrigens die Krankenkasse - allerdings nur bei gesetzlich, nicht bei privat Versicherten. „Aber was soll's“, sagt Markus Turm abschließend, „dafür gibt es vom Zeitpunkt der Geburt an die vollen 184 Euro Kindergeld (für das erste Kind) - wenigstens da hat die Politik sich (etwas) bewegt.“
Mehr Infos im Web:
Thema Elterngeld: www.elterngeld.de
Thema Kindergeld: www.arbeitsagentur.de
Thema Mutterschaftsgeld: www.mutterschaftsgeld.de