Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen auf R2inside.de

(Stand: Juni 2011)

1. Auftrag

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Peter A. Jung Verlags GmbH bzw. dem Magazin R2inside (im Folgenden Verlag genannt) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend schlicht „Anzeige“ genannt) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) im Online-Magazin R2inside (R2) zum Zweck der Verbreitung.

Für den Werbeauftrag gelten die vorliegenden AGB. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die jeweiligen Veröffentlichungen erfolgen aauf Abruf des Auftraggebers.

2. Werbemittel

2.1. Werbemittel können aus einem oder mehreren der hier beschriebenen Elemente bestehen: aus einem Bild, einem Text, aus Tonfolgen oder aus Bewegtbildern.

2.2. Werbemittel, die qua ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht (Einfügung eines Schriftzugs „Anzeige“).

2.3. Für die Schaltung von Werbung kommen stets die Formate in Frage, die in der gerade gültigen Preisliste aufgeführt sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache mit dem Verlag möglich.

3. Vertragsschluss und Buchungskonditionen

3.1. Ein Vertrag über Werbemittel kann für ein einzelnes Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen werden. Feste Termine für einzelne Schaltungen sind möglich, es können aber auch einzelne Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abgewickelt werden.

3.2. Die Abrechnung erfolgt wie mit dem Kunden vereinbart.

3.3. Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag im Allgemeinen nur zustande durch:

–schriftliches Angebot zum Vertragsschluss durch den Kunden entweder durch Zumailen oder Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines eigenständig formulierten und unterzeichneten Auftragstextes oder durch E-Mail

– und die Annahme des Auftrages durch den Verlag durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch die Online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht bindend.

3.4. Erteilen Werbeagenturen Aufträge, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern akzeptiert der Verlag nur bei namentlicher Nennung identifizierbarer Werbungtreibender. Der Verlag ist berechtigt, von einer Werbeagentur den Mandatsnachweis zu verlangen sowie den Nachweis des Status als Agentur.

 

4. Prüfung und Ablehnung von Anzeigen

Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe – abzulehnen, besonders wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für R2inside.de wegen Gestaltung, Herkunft, Inhalt oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.

4.1. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Abnahme bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch macht, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4.2. Der Verlag ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein Verdacht vorliegt, dass ein in der Werbung enthaltener Hyperlink auf rechtswidrige Inhalte einer anderen Website verweist. Das gilt besonders im Falle etwaiger Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten (es sei denn, die ist offensichtlich unbegründet). Der Kunde wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.

5. Rechtzeitige Lieferung.

Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung digitaler Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei der Erbringung von Gestaltungsleistungen für den Auftraggeber durch den Verlag behält sich der Verlag vor, Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

5.1. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.

6. Terminverschiebung

Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur möglich bis fünf Werktage vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.

7. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Erscheinen der Insertion. Die Stornierung bedarf der Schriftform und kann erfolgen durch Zusendung bzw. Faxen eines Stornierungsersuchs oder per E-Mail. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

8. Rücksendung von Druckunterlagen

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

9. Fehler in der Anzeige

Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels. Aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

9.1. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

9.2. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und der Verlag trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

10. Probeabzüge / Screenshots.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12. Gewährleistung der Rechte zur Anzeigenschaltung

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

13. Gewährleistung und Haftung

Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B.
  • Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
  • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- und/oder Stromausfall) oder
  • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder Mängel oder Unterbrechung des Rechners des Auftraggebers sowie der Kommunikationswege vom Auftraggeber zu den Servern des Verlags.

14. Zahlungsbedingungen

14.1. Sofort nach Rechnungserhalt.

14.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen.

15. Außerordentliche Kündigung

Der Verlag ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn

  • der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist,
  • der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat,
  • der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.

16. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags, insbesondere der Auftragserteilung und -bearbeitung, angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Kunde dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Peter A. Jung Verlags GmbH, also Dortmund.

17.2. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

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